Bei uns sind Sie in den besten Händen.
Wir bieten Ihnen ein breites Portfolio an Leistungen rund um die Schwerpunkte Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung.
Dabei hören wir genau zu und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen professionelle Lösungen, die genau auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind.


Von Mensch zu Mensch.
Mit über 100 Mitarbeitern an den Standorten Würzburg und Tauberbischofsheim ist unsere Kanzlei eines der führenden Unternehmen für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung für mittelständische Unternehmen und Privatpersonen in der Region.
Was uns auszeichnet: Wir stehen Ihnen nicht nur fachlich auf qualitativ höchstem Niveau zur Seite. Wir betrachten Sie als Partner bzw. Partnerin auf Augenhöhe, ganzheitlich im Spektrum Ihrer individuellen Bedürfnisse und Wünsche. Das bedeutet konkret: Bei uns haben Sie eine feste und zuverlässige Ansprechperson und treffen auf ein vertrautes Gesicht. Es erwartet Sie eine enge und aufmerksame Zusammenarbeit mit einem Team, das ansprechbar und verbindlich ist.
Eine individuelle Analyse der Potenziale und Rahmenbedingungen bilden die Basis für Ihre persönliche Zukunftsvision, die wir mit Ihnen gemeinsam erarbeiten und bei der wir Sie unterstützend begleiten.
Wir setzen uns jeden Tag durch unsere wertebasierte Unternehmenskultur, unser Leitbild und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür ein, den von uns erwarteten hervorragenden Leistungsstandard und Service konsequent zu liefern.
Regional und weltweit. Für Ihren Erfolg.
Als Mitglied des global vertretenen PKF Netzwerks können wir Ihnen auch auf internationaler Ebene professionelle Lösungsansätze anbieten.

Karriere bei PKF.
Wir suchen helle Köpfchen, die mit Herzblut bei der Sache sind.
Wagen Sie den nächsten Schritt mit uns. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Aktuelle Themen.
PKF News
Von Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind regelmäßig Zahlungen in eine Erhaltungsrücklage zu leisten, damit davon bei Bedarf Gemeinschaftseigentum renoviert werden kann. Es stellt sich die Frage, ob bereits die Einzahlung in die Rücklage steuerlich abzugsfähig ist oder erst die Verwendung der Mittel?
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PKF News
Die Stadt Tübingen erhebt seit 2022 eine Verbrauchssteuer für Einweg-Verpackungen sowie nicht wiederverwendbares Geschirr und Besteck für den direkten Verzehr oder als Take-away. Das in 2024 als oberstes Gericht angerufene BVerfG bejahte nun die Zulässigkeit.
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PKF News
Bei der Arbeitnehmerüberlassung innerhalb eines Konzernverbunds wird mit dem sogenannten Konzernprivileg Unternehmensgruppen die Möglichkeit eingeräumt, flexibel auf unterschiedliche Personalbedarfe zu reagieren. Das BAG hat jetzt jedoch den Anwendungsbereich bei längerfristigen Überlassungen deutlich eingeschränkt.
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PKF Magazin 05|2025
Mit der Rückkehr von Donald Trump in das Präsidentenamt haben die USA ein umfassendes Zollpaket beschlossen, das nahezu sämtliche Importwaren betrifft. Wir stellen die konkreten Folgen für Unternehmen in der EU dar und erörtern Handlungsoptionen.
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PKF News
Der Käufer einer vermieteten Immobilie übernimmt automatisch die bestehenden Mietverhältnisse des Vorbesitzers. Ein unrichtiger Steuerausweis in Mietverträgen, den der frühere Eigentümer veranlasst hat, wird dabei nicht auf den Erwerber übertragen. Eine Haftung besteht in einem solchen Fall nicht.
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PKF News
Der EuGH hat entschieden, dass eine generelle Befreiung von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für Hausangestellte nicht mit EU-Recht vereinbar ist, sofern dadurch die Einhaltung der Höchstarbeitszeit nicht sichergestellt werden kann.
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PKF News
Laut eines aktuellen BFH-Urteils kann eine Holdingpersonengesellschaft, die ausschließlich Dividendenerträge erzielt, ihre allgemeinen Verwaltungs- und Konzernabschlusskosten nur zu 60% steuermindernd berücksichtigen. Dieses Urteil dürfte weitreichende Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung von Holdingstrukturen haben.
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PKF News
Ein effektives Forderungsmanagement beginnt bereits bei der Erstellung der Rechnung. Wir stellen die Grundlagen für einen erfolgreichen Forderungseinzug dar.
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PKF News
Bei Darlehensgewährungen zwischen nahestehenden Personen werden häufig besonders günstige Konditionen vereinbart. Da der übliche Interessengegensatz zwischen Darlehensgeber und -nehmer entfällt, kann ein zinsverbilligtes Darlehen steuerliche Folgen haben. Insbesondere kann der gewährte Zinsvorteil eine Schenkungsteuerpflicht auslösen.
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PKF News
Arbeitsverträge können unter bestimmten Voraussetzungen befristet werden. Wie diese Regelungen im Profisport anzuwenden sind, hatte das Arbeitsgericht Solingen kürzlich zu entscheiden. Gegenstand des Verfahrens war ein Vertrag, der eine automatische Beendigung im Falle eines Ligaabstiegs vorsah.
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