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Fremdwährungsgeschäfte: Kursabsicherungsgewinne können nahezu steuerfrei sein

Grenzüberschreitenden Geschäften mit Unternehmen außerhalb des Euro-Währungsgebiets haftet regelmäßig ein Fremdwährungsrisiko an. Zur Absicherung solcher Fremdwährungsrisiken bieten sich speziell bei größeren Beträgen zur Reduzierung dieses Währungskursrisikos Devisentermingeschäfte an.

Beispiel: Mit Vertrag vom Januar 2020 erwirbt eine deutsche GmbH eine Beteiligung an einer in Amerika ansässigen Gesellschaft. Da verschiedene Gremien noch zustimmen müssen, wird der Vollzug des Vertrags (Kaufpreiszahlung und Eigentumsübergang) für Juni 2020 erwartet. Der Kaufpreis in Dollar wurde im Januar festgelegt. Zur Absicherung des Währungsrisikos schließt die Käuferin gleich bei Vertragsunterzeichnung mit einer Bank ein Devisentermingeschäft.

Einen solchen Fall hatte der BFH in Urteil vom 10.4.2019 (Az.: I R 20/16) zu entscheiden. Im zugrundeliegenden Sachverhalt veräußerte die deutsche Gesellschaft zu einem späteren Zeitpunkt die zuvor erworbene Beteiligung und schloss das Währungsgeschäft ab. Aus letzterem erzielte sie dabei einen zusätzlichen Kursgewinn, welcher nach Ansicht des BFH ebenfalls der Steuerbefreiung für Anteilsveräußerungen unterlag. Inzwischen hat das BMF mit Schreiben vom 5.10.2020 (Az.: IV C – S 2750-a/19/10005 :002) Stellung genommen, wann Währungsgeschäfte der Steuerbefreiung unterliegen.

Dies soll nur dann der Fall sein, wenn ein Veranlassungszusammenhang zwischen Beteiligungserwerb und Währungssicherungsgeschäft vorliegt. Von einem solchen Veranlassungszusammenhang geht das BMF-Schreiben aus, wenn der Steuerpflichtige bei Abschluss des jeweiligen Sicherungsgeschäfts ausschließlich den späteren konkret erwarteten Erlös aus der Veräußerung von Anteilen i.S. des § 8b Abs. 2 KStG vor Währungskursschwankungen absichern wollte.

Hinweis: Umgekehrt sind Verluste aus Währungssicherungsgeschäften (genauso wie Verluste aus der Beteiligungsveräußerung selbst) nicht abzugsfähig, wenn ein solcher Veranlassungszusammenhang vorliegt.

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