27.11.2023 / Artikel aus PKF Nachrichten 12/2023
von WP/StB Daniel Scheffbuch / Christina Schultz

Mit der Verabschiedung der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und deren Spezifizierung in den Europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichte (ESRS) wurde ein weiterer Meilenstein für nachhaltige Finanzen erreicht. Das grundlegende Ziel besteht darin, die EU bis 2050 in eine moderne, ressourceneffiziente und wettbewerbsfähige Wirtschaft ohne Nettoemissionen von Treibhausgasen zu verwandeln. Um diesen Wandel zu erreichen, haben neben großen Unternehmen von öffentlichem Interesse auch große Kapitalgesellschaften, bestimmte Banken und Versicherungen sowie börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen einen umfassenden Nachhaltigkeitsbericht als Teil des Lageberichts zu erstellen.

Abbildung 1
Abbildung 2

Anwendungsbereich der ESRS

Die ESRS müssen von Unternehmen, die in den Geltungsbereich der CSRD fallen, umgesetzt werden. Darunter fallen schätzungsweise insgesamt rund 15.000 deutsche Unternehmen, die sukzessive Nachhaltigkeitsberichte in Übereinstimmung mit der Bilanzrichtlinie und den ESRS erstellen müssen. Die DAX40-Unternehmen haben bereits für das Geschäftsjahr 2024 einen Nachhaltigkeitsbericht nach ESRS in ihren Lagebericht aufzunehmen. 

DRSC-Umfrage

Um aufzuzeigen, wie die DAX40-Unternehmen mit dieser Herausforderung umgehen und welche Schwierigkeiten die Umsetzung des ESRS derzeit bereitet, hat das DRSC im Sommer 2023 eine Online-Befragung der im DAX40-Index gelisteten Unternehmen durchgeführt. Ziel war es, Erkenntnisse über den Status und die Schwierigkeiten des ESRS-Einführungsprojekts zu gewinnen. In dieser Umfrage wurden die folgenden fünf Fragen gestellt, wobei Mehrfachnennungen möglich waren: 
(1) Wo befindet sich das Projektmanagementbüro für Ihr ESRS-Einführungsprojekt? 
(2) Wann haben Sie mit Ihrem ESRS-Einführungsprojekt begonnen? 
(3) Wie weit ist Ihr Umsetzungsprojekt gediehen? 
(4) Welche Aspekte der Umsetzung bereiten derzeit die größten Schwierigkeiten? 
(5) Ziehen Sie derzeit andere Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Betracht bzw. verwenden Sie diese zusätzlich zur Umsetzung der ESRS? Wenn ja, welche? 
Die Ergebnisse der Umfrage werden im Folgenden dargestellt. 

Hinweis: Im abschließenden Fazit wird auf die Bedeutung auch für NON-DAX-Unternehmen hingewiesen.

Organisation 

Das Projektmanagementbüro für das ESRS-Einführungsprojekt befindet sich bei den meisten Unternehmen derzeit auf Vorstandsebene. Fast die Hälfte der befragten Unternehmen gab an, dass die Projektverantwortung derzeit beim CFO oder CEO bzw. der Finanzabteilung des Unternehmens liegt. Auch die Einrichtung geeigneter Stabstellen soll zur Organisation bei den neu zu bewältigenden Herausforderungen helfen. 

Stand der Implementierung  

Mit der Einführung von ESRS haben 37 der 40 Unternehmen begonnen. 70% der DAX40-Unternehmen haben Berichtsprozesse bereits etabliert. Davon haben rund 23 Unternehmen ausgewählte Themen der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Environment oder Social oder Governance) beleuchtet, während fünf Unternehmen für all diese Berichtsthemen Berichtsprozesse eingeführt haben. 20 Unternehmen können bereits auf eine abgeschlossene Wesentlichkeitsbewertung verweisen (vgl. Abb. 1).

Herausforderungen bei der Umsetzung 

Alle befragten Unternehmen haben große Schwierigkeiten bei der Umsetzung des ESRS. Die größten Herausforderungen werden in der „mangelnden Klarheit bezüglich der ESRS-Anforderungen“ und in der „Qualität und Überprüfbarkeit der Daten“ gesehen, die jeweils von ca. 80% der Unternehmen genannt werden (vgl. Abb. 2). Für 74% der Unternehmen stellen die „Datenverfügbarkeit“ und für 70% der Unternehmen die „Humanressourcen“ sowie die begrenzten „Zeitressourcen“ ebenfalls große Probleme dar. Unter „Sonstiges“ weisen etliche Unternehmen darauf hin, dass der noch nicht abgeschlossene Gesetzgebungsprozess (d.h. die noch ausstehende Veröffentlichung der endgültigen ESRS durch die EU-Kommission) und die damit unklare Rechtslage sehr problematisch sind. Hinzukommt, dass auch andere Unternehmen diese Schwierigkeiten sehen, sie aber unter der Kategorie „Unklarheit bzgl. der ESRS-Anforderungen“ anführen. Ähnliches gilt für die Schwierigkeit, „spezifische Anforderungen in Bezug auf die Wesentlichkeitsanalyse zu identifizieren“, die ein Unternehmen unter „Sonstiges“ anführt. 

Weitere Kommentare der Unternehmen 

Die Unternehmen wurden zudem nach anderen Berichtsstandards befragt, die sie derzeit zur Umsetzung des ESRS in Betracht ziehen und/oder anwenden. Hierbei ist eine große Zahl von Mehrfachnennungen erkennbar, die die Vielfalt der Berichtsstandards widerspiegelt. Daher dürfte eine zusätzliche Herausforderung darin bestehen, die Entwicklungen und damit die Veränderungen und Unterschiede in den Berichtsanforderungen zu verfolgen und diese Veränderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung abzubilden und zu erklären. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass es für einige Themen (z.B. Biodiversität) noch keine anerkannten oder etablierten Bewertungsmethoden gibt. Es sei daher mit einem enormen Umsetzungs- und Prüfungsaufwand zu rechnen. 

Fazit für NON-DAX-Unternehmen 

Die Befragung der DAX-Unternehmen zur Vorgehensweise und den zu bewältigenden Herausforderungen zeigt, was bald auch auf NON-DAX-Unternehmen zukommen wird. Aus diesem Grund ist schon heute ein Tätigwerden erforderlich, indem Informationen systematisch gesammelt und aufbereitet werden. 

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