Die Anpassung wurde notwendig aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021. Diese Richtlinie zielt darauf ab, die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung zu verbessern und das Steuerverfahrensrecht zu modernisieren. Daher hat das BMF mit Schreiben vom 11.3.2024 (Az.: IV D 2 - S0316/21/10001 :002) die bisher gültigen GoBD, die zuletzt mit Schreiben vom 28. 11.2019 veröffentlicht wurden, überarbeitet und mit sofortiger Wirkung aktualisiert.
Die neuen GoBD (= „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“) beinhalten als wichtige Punkte insbesondere die Pflicht zur zeitnahen und unveränderbaren Erfassung von Geschäftsvorfällen sowie Vorgaben für die ordnungsgemäße Aufbewahrung digitaler Unterlagen und für die Erstellung einer detaillierten Verfahrensdokumentation, die die Nachvollziehbarkeit digitaler Abläufe sicherstellt.