Mit der neuen Verordnung (vgl. Pressemitteilung der EU-Kommission vom 12.9.2023) über den Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr soll die vielerorts zu beobachtende Praxis von Zahlungsverzögerungen eingedämmt werden, da diese den Cashflow von KMU beeinträchtigen und zudem die Wettbewerbs- und Widerstandsfähigkeit von Lieferketten schwächen. Daher wird eine strengere Obergrenze für Zahlungen von 30 Tagen eingeführt. Zudem soll sichergestellt werden, dass die Zahlung der angefallenen Zinsen und Entschädigungsgebühren automatisch erfolgt. Um Unternehmen vor säumigen Zahlern zu schützen, werden außerdem neue Durchsetzungs- und Abhilfemaßnahmen eingeführt.
Die neue Richtlinie über eine vereinfachte Mehrwertsteuer ist für KMU bestimmt, die grenzüberschreitend tätig sind. Durch sie können KMU die Steuerbemessungsgrundlage ihrer Betriebsstätten in anderen Mitgliedstaaten nach den Vorschriften ihres Herkunftsmitgliedstaats berechnen. Wenn die meisten Mitgliedstaaten zugestimmt haben, sollen die neuen Vorschriften ab dem 1.1.2025 gelten.
Hinweis: Die EU-Kommission plant weitere, nicht-legislative Maßnahmen wie die Reduzierung der Berichterstattungspflichten, einen einfacheren Zugang von KMU zu Finanzmitteln sowie die kontinuierliche Qualifizierung und Förderung der Arbeitskräfte in KMU durch Unterstützung von Schulungsmaßnahmen.